Erste Einschätzung von Rechtsanwalt Hunold zum Urteil des VGH vom 18.5.2018

 

Ich gehe davon aus, dass das Urteil rechtskräftig wird; das nehme ich an, da die Revision nicht zugelassen wurde und Zulassungsgründe nach meiner Einschätzung nicht vorliegen.

Denkbar ist aber, dass die Staatsregierung aus wahltaktischen Gründen ( oder aus einem "Jetzt erst Recht-Reflex" ) die Niederlage nicht hinnimmt und eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegt.  Für den Fall, dass Beschwerde eingelegt wird, gilt zunächst die alte Rechtslage fort  mit der möglichen  Folge, dass evtl. noch ergehende Bescheide, wenn man sie akzeptiert und nicht  dagegen vorgeht, auch dann verbindlich sind, wenn später -wie zu erwarten- das Urteil des VGH bestätigt wird.

Deshalb mein Rat:

1.)Ab sofort  sollte gegen alle   künftigen Bescheide vorgegangen werden. Zahlungen  sollten eingestellt werden.

Es besteht zwar  das Risiko, das das BVerwG das Urteil kassiert, das halte ich aber für recht  unwahrscheinlich. Zudem kann man, würde der Beschwerde stattgegeben und die Revision zugelassen ( das wäre der erste Schritt)  dann immer noch adäquat reagieren und die möglichen Kostenfolgen reduzieren.

Ab Rechtskraft gilt:

2.) Neue Bescheide dürfen   nicht mehr ergehen - dies gilt auch für solche, die Aufrechnungen vornehmen.

3.) Soweit Rechtsmittel gegen Bescheide eingelegt wurden und die Verfahren noch anhängig sind, gilt das Urteil für sie: die Bescheide sind aufzuheben, anhängige Verfahren werden gewonnen werden.

4.) Aus bereits bestandskräftigen  Bescheiden  darf nicht mehr vollstreckt werden, mit anderen Worten: was noch nicht gezahlt ist, braucht auch nicht mehr bezahlt zu werden. Ratenzahlungen können eingestellt werden.

5.) Soweit bereits  alles gezahlt wurde (und die Bescheide akzeptiert wurden) bleibt es grundsätzlich bei den Bescheiden. ABER:

5.1.) die Beh. haben zu prüfen, ob sie nach Ermessen die alten, bestandskräftigen Bescheide aufheben

5.2.) sie haben die Bescheide aufzuheben, wenn deren Aufrechterhaltung "schlechterdings unerträglich"  wäre oder ein Verstoss gegen die guten Sitten und Treu und Glaube  wäre

5.2.1.) letzteres wäre der Fall, wenn  die neue Satzung, die auch rückwirkend ergehen kann ( also auch die Sachverhalte der  jetzt aufgehobenen Bescheide umfasst), die Gebührenschuldner erfassen würde, deren Gebührenschuld nicht vom Jobcenter übernommen wurde.

6.)Zu beachten ist, dass die jetzigen, nichtigen Regelungen  durch neue zu ersetzen sind , die auch rückwirkende Fallkonstellationen erfassen können. Es ist also durchaus möglich. dass alle bisherigen Gebührenschuldner (  oder einige, nach bestimmten Kriterien ausgewählte-zB  nach Stichtag) neue Zahlungsbescheide erhalten. Ob dies der Fall ist und ggf. wieweit zurück dann Forderungen erhoben und durchgesetzt  werden, ist auch eine politische Frage, die jetzt nicht beantwortet werden kann.

 

Zum Schluss der HINWEIS: Dies ist eine erste, vorläufige Einschätzung, die ggf. nach genauer Lektüre des Urteils  ergänzt oder  verbessert werden muss.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hubert Heinhold

Rechtsanwalt

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Checkliste bezüglich Umzug vom Helferkreis Zorneding
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Rundschreiben des Kultusministeriums zum Thema Berufsgrundschuljahr an alle Asylhelferkreise in Bayern
anbei ein Schreiben des Kultusministeriums. Die Berufsschulen werden darin angewiesen, vor Beginn einer im ersten Jahr rein schulischen Ausbildung die Meinung der Ausländerbehörde einzuholen. Spricht sich diese gegen die Ausbildung aus, soll sie dem Flüchtling nicht gestattet werden.
Einige Ausbildungen, Schreiner, Hauswirtschaft oder Landwirtschaft, sind im ersten Jahr rein schulisch, bedürfen also im ersten Jahr nicht der Genehmigung der Ausländerbehörde. Nun werden die Berufsschulen angewiesen, auch vor Beginn dieses ersten Jahres schon eine „Prognose“ der Ausländerbehörde einzuholen. Ist diese negativ, so soll die Ausbildung nicht begonnen werden. Ist sie positiv, so kann der Flüchtling die Ausbildung beginnen, aber für den dualen Teil (Jahr 2 und 3 der Ausbildung) muss trotzdem noch mal eine Beschäftigungserlaubnis eingeholt werden, die dann durchaus auch negativ sein kann. ...
KMS_Rundschreiben_Berufsgrundschuljahr.p
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Drei neue Infos aus dem Newsletter der Kanzlei Haubner-Schank

übermittelt von:

www.asylhelfer.bayern - Portalseite der Arbeits- und Helferkreise Asyl in Bayern


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Einladungen des BAMF für bereits anerkannte Flüchtlinge, deren Asylverfahren im schriftlichen Fragebogenverfahren durchgeführt worden waren
Stand Februar 2018
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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) und ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) für Geflüchtete mit angeblich geringer "Bleibeperspektive"
Stand Februar 2018
BABundabHbeiangeblgeringerBleibeperspekt
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Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (unter Berücksichtigung der neuen bzw. geplanten gesetzlichen Regelungen)
Stand Februar 2018
FamiliennachzugzusubsidiärSchutzberechti
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Zeugnisanerkennung
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Nachfolgend wichtige Informationen aus dem Hause der Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung bzw. dem Sozialministerium zum Thema Unterkunftsgebühren


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20171121_Infoblatt MdLs Gebühren_Origina
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20171121_Infoschreiben zur Gebührenerheb
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Aufgaben der Asylsozialberatung der Caritas im Landkreis Ebersberg (bitte zum Vergrößern auf die Einzelseiten klicken)



Kurzinfo der Caritas im Landkreis Ebersberg zu Erstattungs- und Gebührenbescheiden für Unterkunftskosten (bitte zum Vergrößern auf die Einzelseiten klicken)



Infos über Gebühren- und Erstattungsbescheide für Unterkunftskosten

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Ausfüllhinweise des Jobcenters Ebersberg zum Arbeitslosengeld II




Leitfaden zum BANF Interview "Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge („BAMF“)" zur Verfügung gestellt von der reFugee law clinic München

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Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge („BAMF“) - deutsch
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Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge („BAMF“) - englisch
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Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge („BAMF“)- französisch
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Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge („BAMF“) - arabisch
Leitfaden Anhörung Bundesamt für Migrati
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Grundlagen des Asylverfahrens - Eine Arbeitshilfe für Beraterinnen und Berater

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Infobroschüre des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
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