Erste Einschätzung von Rechtsanwalt Hunold zum Urteil des VGH vom 18.5.2018
Ich gehe davon aus, dass das Urteil rechtskräftig wird; das nehme ich an, da die Revision nicht zugelassen wurde und Zulassungsgründe nach meiner Einschätzung nicht vorliegen.
Denkbar ist aber, dass die Staatsregierung aus wahltaktischen Gründen ( oder aus einem "Jetzt erst Recht-Reflex" ) die Niederlage nicht hinnimmt und eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegt. Für den Fall, dass Beschwerde eingelegt wird, gilt zunächst die alte Rechtslage fort mit der möglichen Folge, dass evtl. noch ergehende Bescheide, wenn man sie akzeptiert und nicht dagegen vorgeht, auch dann verbindlich sind, wenn später -wie zu erwarten- das Urteil des VGH bestätigt wird.
Deshalb mein Rat:
1.)Ab sofort sollte gegen alle künftigen Bescheide vorgegangen werden. Zahlungen sollten eingestellt werden.
Es besteht zwar das Risiko, das das BVerwG das Urteil kassiert, das halte ich aber für recht unwahrscheinlich. Zudem kann man, würde der Beschwerde stattgegeben und die Revision zugelassen ( das wäre der erste Schritt) dann immer noch adäquat reagieren und die möglichen Kostenfolgen reduzieren.
Ab Rechtskraft gilt:
2.) Neue Bescheide dürfen nicht mehr ergehen - dies gilt auch für solche, die Aufrechnungen vornehmen.
3.) Soweit Rechtsmittel gegen Bescheide eingelegt wurden und die Verfahren noch anhängig sind, gilt das Urteil für sie: die Bescheide sind aufzuheben, anhängige Verfahren werden gewonnen werden.
4.) Aus bereits bestandskräftigen Bescheiden darf nicht mehr vollstreckt werden, mit anderen Worten: was noch nicht gezahlt ist, braucht auch nicht mehr bezahlt zu werden. Ratenzahlungen können eingestellt werden.
5.) Soweit bereits alles gezahlt wurde (und die Bescheide akzeptiert wurden) bleibt es grundsätzlich bei den Bescheiden. ABER:
5.1.) die Beh. haben zu prüfen, ob sie nach Ermessen die alten, bestandskräftigen Bescheide aufheben
5.2.) sie haben die Bescheide aufzuheben, wenn deren Aufrechterhaltung "schlechterdings unerträglich" wäre oder ein Verstoss gegen die guten Sitten und Treu und Glaube wäre
5.2.1.) letzteres wäre der Fall, wenn die neue Satzung, die auch rückwirkend ergehen kann ( also auch die Sachverhalte der jetzt aufgehobenen Bescheide umfasst), die Gebührenschuldner erfassen würde, deren Gebührenschuld nicht vom Jobcenter übernommen wurde.
6.)Zu beachten ist, dass die jetzigen, nichtigen Regelungen durch neue zu ersetzen sind , die auch rückwirkende Fallkonstellationen erfassen können. Es ist also durchaus möglich. dass alle bisherigen Gebührenschuldner ( oder einige, nach bestimmten Kriterien ausgewählte-zB nach Stichtag) neue Zahlungsbescheide erhalten. Ob dies der Fall ist und ggf. wieweit zurück dann Forderungen erhoben und durchgesetzt werden, ist auch eine politische Frage, die jetzt nicht beantwortet werden kann.
Zum Schluss der HINWEIS: Dies ist eine erste, vorläufige Einschätzung, die ggf. nach genauer Lektüre des Urteils ergänzt oder verbessert werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert Heinhold
RechtsanwaltEinige Ausbildungen, Schreiner, Hauswirtschaft oder Landwirtschaft, sind im ersten Jahr rein schulisch, bedürfen also im ersten Jahr nicht der Genehmigung der Ausländerbehörde. Nun werden die Berufsschulen angewiesen, auch vor Beginn dieses ersten Jahres schon eine „Prognose“ der Ausländerbehörde einzuholen. Ist diese negativ, so soll die Ausbildung nicht begonnen werden. Ist sie positiv, so kann der Flüchtling die Ausbildung beginnen, aber für den dualen Teil (Jahr 2 und 3 der Ausbildung) muss trotzdem noch mal eine Beschäftigungserlaubnis eingeholt werden, die dann durchaus auch negativ sein kann. ...
Drei neue Infos aus dem Newsletter der Kanzlei Haubner-Schank
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Nachfolgend wichtige Informationen aus dem Hause der Integrationsbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung bzw. dem Sozialministerium zum Thema Unterkunftsgebühren
Aufgaben der Asylsozialberatung der Caritas im Landkreis Ebersberg (bitte zum Vergrößern auf die Einzelseiten klicken)
Kurzinfo der Caritas im Landkreis Ebersberg zu Erstattungs- und Gebührenbescheiden für Unterkunftskosten (bitte zum Vergrößern auf die Einzelseiten klicken)
Infos über Gebühren- und Erstattungsbescheide für Unterkunftskosten
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